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CSR PAI Bericht

Wesentliche nachteilige Auswirkungen gemäß der SFDR für Finanzprodukte

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088, auch bekannt als die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (im Folgenden als "Offenlegungsverordnung" oder "SFDR" für Sustainable Finance Disclosure Regulation), stellt die CSR Beratungsgesellschaft mbH nachstehend Informationen über ihren Ansatz zur Berücksichtigung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) dar, die auf der Ebene unserer Investitionsentscheidungen und der Anlageberatung hervorgerufen oder verstärkt werden oder direkt damit verbunden sind.

PAI werden gemäß der EU-Definition als „negative, wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch vom Rechtsträger getätigte Investitionsentscheidungen und Anlageberatung hervorgerufen oder verstärkt werden oder direkt damit verbunden sind", definiert. Gemäß den Vorgaben der SFDR gruppieren sich die PAI-Indikatoren nach Anlageklassen, darunter Anlagen in Unternehmen, Staatsanleihen und Immobilienwerte, und decken die Bereiche Umwelt, Soziales, Unternehmensführung, Umgang mit Mitarbeitern sowie die Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung ab.

Unsere Herangehensweise an die Berücksichtigung von PAI-Indikatoren in unseren Finanzdienstleistungen im Rahmen der SFDR kann je nach Anlagestrategie unserer Kunden und der Verfügbarkeit zuverlässiger Daten variieren. Der spezifische Ansatz zur Berücksichtigung der PAI hängt von der Art des Indikators sowie vom konkreten Kontext der jeweiligen Beratung ab, der die nachteiligen Auswirkungen verursacht.

Die CSR Beratungsgesellschaft mbH bezieht die notwendigen PAI-Messgrößen von externen Datenanbietern und kann gegebenenfalls auf eigene Datenquellen zurückgreifen, um die negativen Auswirkungen auf der Ebene der von uns angebotenen Finanzdienstleistungen zu berücksichtigen. Wir sind uns bewusst, dass die Wirksamkeit unserer Methode zur Berücksichtigung der PAI von der Qualität und umfassenden Datenerhebung abhängt. Wir überwachen regelmäßig den Stand der PAI-Offenlegung und sind bestrebt, zusätzliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der PAI einzuführen, sobald die Qualität und Verfügbarkeit der Daten dies zulassen. Bisher hat die CSR Beratungsgesellschaft mbH jedoch nur Daten der eigenen Publikumsfonds veröffentlicht, da die Daten der externen Asset Manager noch nicht vorliegen. Dies ist jedoch ein laufender Prozess, und wir planen, diese Informationen in Zukunft zu ergänzen, um eine umfassende Offenlegung im Einklang mit den Anforderungen der Offenlegungsverordnung sicherzustellen.

Im Rahmen unserer Berichterstattung gemäß der SFDR berücksichtigen wir die PAI und führen sie in unseren regelmäßigen Berichten auf, sofern in der rechtlichen Dokumentation für unsere Finanzdienstleistungen nichts anderes vermerkt ist. Es ist wichtig anzumerken, dass die Informationen, die von externen kollektiven Anlagen (i.d.R. sind dies Investmentfonds) gemeldet werden, möglicherweise begrenzt sind. Daher können die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der PAI, die uns bei Anlagen in Produkte von externen Anbietern zur Verfügung stehen, beschränkt sein.

Im folgenden Dokument finden Sie unser CSR-PAI-Statement mit den erforderlichen PAI-Indikatoren gemäß der SFDR zum Download.