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ESG-Leitfaden

ESG-Leitfaden der CSR Beratungsgesellschaft mbH

 

Vorbemerkung:

Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne von Artikel 2 Ziffer 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor („OffenlegungsVO“) ist die CSR Beratungsgesellschaft mbH verpflichtet, Transparenz zu Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens zu schaffen. Die entsprechenden Informationen können dem vorliegenden Dokument entnommen werden. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in den von der CSR Beratungsgesellschaft mbH verwalteten Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist grundsätzlich nicht beabsichtigt und erfolgt nur für vereinzelte Produkte. Für diese werden die entsprechenden Informationen nach Art. 10 der OffenlegungsVO veröffentlicht, die unter dem jeweiligen Produkt abgerufen werden können.

 

Ziel der CSR Beratungsgesellschaft ist es, bei der Integration von ESG-Faktoren nicht nur innerhalb unserer besonderen Unternehmensstruktur, sondern auch in unserem Kerngeschäft, der Vermögensverwaltung, eine im Vergleich zu unseren Mitbewerbern führende Rolle einzunehmen. All unsere ESG-Integrationsaktivitäten werden seit Gründung des Unternehmens Anfang 2008 durch klare Regeln für das Risikomanagement und den Investmentprozess umgesetzt.

 

Was ist ESG?

Das Akronym ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). ESG-Faktoren sind extra-finanzielle Faktoren, die unsere Geschäftsaktivitäten beeinflussen und von diesen beeinflusst werden können. Wenn sie nicht angemessen behandelt werden, können sie zu erheblichen Risiken eskalieren.
Beispiele für ESG-Risiken sind Menschenrechtsverletzungen, Umweltverschmutzung oder z.B. schwere Korruptionsvorwürfe und Kontroversen. Wir kümmern uns sorgfältig um ESG-Risiken, um sicherzustellen, dass diese sich nicht zu Geschäfts- bzw. Investmentrisiken weiterentwickeln.
Wir sind davon überzeugt, dass eine konsequente Integration von ESG-Aspekten bei Vermögensanlagen zudem große Chancen bieten, positive Veränderungen für die Menschen, die Gesellschaft und die Umwelt herbeizuführen, indem beispielsweise bewusst in Erneuerbare Energien, ressourcenschonende Technologien, nachhaltige Mobilität, Gesundheitswesen oder Bildung investiert wird.

Unsere Prinzipien im Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten und -risiken:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
    • Dies kommt z.B. darin zum Ausdruck, dass wir für Dienst- oder Geschäftsreisen die möglichst umweltschonendsten Verkehrsmittel nutzen und i.d.R. auf Flugreisen verzichten (und sollten sich diese in Einzelfällen nicht vermeiden lassen, leisten wir eine Kompensationszahlung an atmosfair).
    • Wir bieten unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Dienst-Fahrräder statt Dienstwagen sowie bei Bedarf Job-Tickets für den ÖPNV an.
    • Für unsere Bürofläche nutzen wir Öko-Strom und setzen bei der Geschäftsausstattung und Verbrauchsmaterialien, wann immer möglich, auf ökologisch verantwortliche Produkte und Recyclingfähigkeit.
    • Auch bei unseren Dienstleistern setzen wir, wo immer möglich, auf Anbieter, die ökologisch und sozial verantwortlich und nach Möglichkeit in unserer Region wirtschaften bzw. produzieren.

  • Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden und Kundinnen in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung (oder Anlageberatung) erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden und Kundinnen haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien bzw. Prozesse entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können:

  • ESG-Rating-Ansatz: Die ESG-Performance börsennotierter Anlagen (Aktien und Anleihen) wird systematisch extern von einer unabhängigen Researchagentur bewertet; im Bereich von bestimmten (Fonds)Produkten auch hinsichtlich ihres Beitrags zur Erfüllung der 17 SDG. Dabei achten wir darauf, dass der Anteil von sog. „ESG-Nachzüglern“ in bestimmten Fonds oder Portfolien nicht überhandnimmt.
    • ESG-Ausschlusskriterien: Wir sehen ab von Investitionen in bestimmte Sektoren wie Waffen/Rüstungsgüter (Umsatzanteil von 0 % bei geächteten und 5 % bei sonstigen Waffen), kohlebasierte Geschäftsmodelle (Umsatzanteil Förderung >5 % und Verstromung >10 %) und Teersand/Ölschiefer (Umsatzanteil von 0 %). Auch Unternehmen bzw. Emittenten, die in schwere Kontroversen verwickelt sind oder gegen internationale ESG-Standards, insbesondere den UN Global Compact, den ILO oder Menschenrechte und Umweltnormen verstoßen, schließen wir aus.
      Bei bestimmten Fonds, Portfolien und Finanzdienstleistungen werden noch folgende weitere nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren in Abhängigkeit der jeweiligen Anlagestrategie berücksichtigt (jeweils Ausschluss, wenn Umsatzanteil > 5 %):
      - Kernenergie
      - Glücksspiel
      - Alkohol
      - Tabak
      - Erwachsenenunterhaltung (Pornographie)
    • Engagement und Dialog: Wir treten mit den Emittenten von nicht konventionell bewerteten Anleihen in unseren Portfolien in einen systematischen Dialog, um ihr Geschäft zu verstehen und ihnen zu helfen, ihre ESG-Performance (sofern erforderlich) zu verbessern. Dabei achten wir auf eine konsequente Ausrichtung an den sog. 17 Sustainable Development Goals (SDG) der United Nations (UN). Für diese breitgefächerten Ziele setzen wir uns aktiv im Gespräch mit den Unternehmen ein.
    • Auswahl von externen Asset Managern und deren Mandatierung und Überprüfung: Über 99 % der von uns betreuten Kundenvermögen werden von Asset Managern verwaltet, die UN PRI-Unterzeichner sind und/oder ESG-Richtlinien haben und über eine entsprechende externe Zertifizierung verfügen.

Um die Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien (ESG-Rating und -Ausschlusskriterien) in den von uns verwalteten Investmentfonds systematisch sicherzustellen, arbeitet die CSR Beratungsgesellschaft mit imug I rating GmbH, einem der international führenden Anbieter von Analysen und Ratings im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, zusammen. Dabei werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der von imug bereitgestellten Daten und Auswertungen seitens der CSR Beratungsgesellschaft identifiziert. Die Möglichkeit zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit entsprechender Informationen im Markt ab. Nicht für alle Vermögensgegenstände, in die die CSR Beratungsgesellschaft über die verwalteten Fonds und Mandate investiert, sind die benötigten Daten in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität vorhanden.

  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein (sog. „Verhaltens- und Ethikkodex“). Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter/-innen und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken:

    • Geschäftsführer und CSR-Mitarbeiter/-innen erhalten eine monatliche fixe Vergütung, deren Höhe in dem jeweiligen mit der CSR geschlossenen Geschäftsführer- bzw. Arbeitsvertrag festgelegt ist. Die Vergütung der Geschäftsführer besteht aus einer Festvergütung und zusätzlich einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme ist abhängig vom Jahresergebnis der CSR Beratungsgesellschaft mbH und ist vertraglich begrenzt auf maximal 25 % des Jahresfestgehalts. Durch das installierte Vergütungssystem ist keine signifikante Abhängigkeit der Geschäftsführer von variablen Vergütungen gegeben.
    • Die CSR-Mitarbeiter/-innen erhalten zusätzlich einen freiwilligen variablen Jahresbonus, dessen Höhe ebenfalls von dem Unternehmensergebnis abhängt. Auf den Jahresbonus besteht auch bei wiederholter Gewährung kein Rechtsanspruch. Die Jahresboni stehen regelmäßig in einem gegenüber der fixen Vergütung untergeordnetem Verhältnis.
    • Eine direkte Auskehrung von Provisionszahlungen wird bei der CSR nicht praktiziert. Diese Regelung trägt dazu bei, das Vertrauen der Kunden und Kundinnen in eine verbraucherorientierte und von persönlichen Provisionszahlungen unabhängige Beratung zu stärken sowie Interessenskonflikte und mögliche Reputationsrisiken zu vermeiden.

Auf die Ernennung eines/einer ESG-Beauftragten hat die CSR Beratungsgesellschaft bisher bewusst verzichtet, da in einem inhabergeführten und unabhängigen Unternehmen die Verantwortung für diesen Bereich selbstverständlich bei der Geschäftsführung und den (aktiven) Gesellschaftern/Gesellschafterinnen angesiedelt ist, zumal ausschließlich diese für die Unternehmensausrichtung und für die Betreuung der Kunden und somit das Kerngeschäft zuständig sind. Die CSR Beratungsgesellschaft verfügt sowohl im Partnerkreis (eine fachlich zuständige Person) als auch bei den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (eine weitere Person) zudem um langjährig erfahrenes, fachlich geschultes und zertifiziertes Personal für alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung und -beratung.

 


(Bild: pixabay.com)

 

Wer ausschließlich auf finanzielle Kennzahlen und nicht auch auf Nachhaltigkeitsrisiken schaut, wird immer nur die Spitze des Eisbergs sehen (zumindest, solange es noch Eisberge gibt).